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Beitrag: Blog2_Post

Kindswohlgefährdung auf Staatsrezept?

Aktualisiert: 10. Juli 2023

Schon Kleinkinder werden manchmal mit fadenscheinigen Begründungen ihren Eltern entrissen. Ist das wirklich immer zum Wohl des Kindes? Ein Erfahrungsbericht aus nächster Nähe.


Die Ziele des Komitee 300 kennen sicher schon alle? Wenn nicht, sind sie hier als PDF zu finden. Hatte sie schon 2011 gelesen. Damals dachte ich noch: Na ja, planen kann man vieles! Ob’s auch umsetzbar ist, bleibt doch sehr fraglich. Mittlerweile befindet sich jeder einzelne Punkt sichtbar im Werden. Die Ziele werden sich meines Erachtens letztendlich nicht vollenden, aber noch laufen die angelegten Strukturen... und zwar 1:1 nach Plan. Es ist so krass, auf welche Art sie es tun: die Säuglinge von den Müttern zu trennen. Wobei die meisten beteiligten als unbewusste Erfüllungsgehilfen fungieren, so mein Eindruck.

Da greifen mehrere externe Regelwerke von in sich geschlossenen Institutionen ineinander (Polizei, Familienberatung, Ärzteschaft, Jugendamt, Familiengericht), eine jede mit spezifischer Schwerpunktaufgabe, die sich im Fokus "Kindeswohlgefährdung" überschneiden, so, dass alle nach beweisenden Indizien fahnden (müssen). Findet man nichts Stichfestes, dann wird irgendeine Begründung gestrickt. Evidenz spielt dabei keine Rolle. In unserem Fall (bei der Kindsmutter handelt es sich um mein Patenkind) wird die Entnahme eines 6 Tage alten Säuglings mit einer psychologischen Diagnose des jungen Vaters (26) namens «Asperger Autismus» begründet, die in der Realität nie existierte. Es gab und gibt keine solche Diagnose. Gar keine. Auch keine ähnliche. Zusätzlich wurden der Richterin im Begründungsbericht vom Jugendamt-Abgeordneten glasklar gelogene / falsche Informationen vorgelegt. Daraufhin fällt sie nicht zuletzt ihre Entscheidung! Eine Korrektur dieser (maßgeblichen!) Unterstellungen (durch mehrere Zeugen belegbar!) durchzusetzen, würde Wochen in Anspruch nehmen. Hinweise auf die inexistente Grundlage für die Inobhutnahme bleiben unbeachtet; Auflagen für die junge Mutter (23) sind aufgrund von mangelnden verfügbaren Kapazitäten (der steigenden Fallzahlen wegen) unerfüllbar. Auf dem Rechtsweg würde das Erstreiten, aufgrund der sich inzwischen um die eigene Achse drehenden Verwaltungsakte, etwa sechs Monate dauern; die unhaltbare Begründung gilt als Erfolgsgarant - die sechs Monate sind für das Kind verloren. ABER: Richterurteil bleibt Richterurteil, bleibt Trumpf und den Trumpf interpretieren alle Involvierten als bestätigende Absolution für ihr Handeln. So muss nicht über die längst erforschte Gefahr für die Psyche des Babys (bzw. späteren Kind, Jugendlichen, Erwachsenen) nachgedacht werden, die mit einer so frühen Trennung von der Mutter verbunden sein kann, und zwar mit einer verdammt hohen Wahrscheinlichkeitsquote! Diese bestätigenden Studienergebnisse existieren zuhauf. Die möglichen, daraus erfolgenden psychologischen / psychosomatischen Störungen sind vielfältig, keine einzige ist hilfreich auf einem menschlichen Lebensweg. Einem Baby alleine nur Hautkontakt zu verwehren, ist ein Verbrechen. Zur moralischen Legitimierung dessen muss der Kindswohlgefährdungsverdacht ein krass konkreter sein! Das sieht der Gesetzgeber in der aktuellen Planphase anders. Hauptsache erst mal Mutter und Kind trennen. Mutter und Vater sollen auch künftig nicht mehr als solche bezeichnet werden, sondern als Elter 1 und Elter 2, wie es Stand aktuell schon in den ersten Geburtsurkunden bestaunt werden kann. Was das, auch nach einer späteren Wiederzusammenführung, für die Beziehung zwischen Mutter und Kind bedeuten kann, wie viel schwieriger sich ein Leben mit einem psychisch gestörten Kind gestaltet, lässt sich leicht abschätzen. Gesetzt den Fall, werden die Argusaugen der verursachenden Institutionen die Schwierigkeiten als Unfähigkeit der Eltern deklarieren. Wetten?! Inwiefern die Inobhutnahmen durchs Jugendamt evtl. sogar subventioniert werden, bliebe noch zu erforschen. Die medizinische Entscheidungsgewalt liegt für die Zeit der Inobhutnahme jedenfalls beim *Staat.

Die, sich als Kindswohlschützer wahrnehmenden verhinderten diese menschenunwürdigen Veranlagungen nicht etwa, sondern verhelfen dieser einstigen Science Fiction des Komitee der 300 in die Umsetzung. So werden die Kindswohlschützer selbst zu den größten Kindswohlgefährdern.

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