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Beitrag: Blog2_Post

Gendern. Für die einen eine dringende Notwendigkeit, für die anderen unsäglicher Schwachsinn.

Aktualisiert: 16. Juli 2023

Die deutsche Sprache ist zugegebenermaßen nicht die schönste, hat aber trotzdem Regeln und einen bestimmten Aufbau an den man sich zu halten hat. Zuständig für die harmonisierte Umsetzung und Einhaltung in den europäischen Ländern in denen Deutsch gesprochen wird oder Deutsch eine Amtssprache ist, ist der "Rat für deutsche Rechtschreibung", nicht zu verwechseln mit dem 2004 in München gegründeten Verein "Rat für deutsche Rechtschreibung e. V."


Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde im Jahr 2005 auf der Basis der Wiener Absichtserklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung der Repräsentanten der deutschsprachigen Länder vom 01.07.1996 als Nachfolgegremium der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung gegründet. Er wird getragen von der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und dem Fürstentum Liechtenstein. Luxemburg ist mit beratender Stimme vertreten. Er hat die Aufgabe, die Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu bewahren und die Rechtschreibung auf der Grundlage des orthografischen Regelwerks (Regeln und Wörterverzeichnis) im unerlässlichen Umfang weiterzuentwickeln. Dazu gehören insbesondere die ständige Beobachtung der Schreibentwicklung, die Klärung von Zweifelsfällen der Rechtschreibung und die Erarbeitung und wissenschaftliche Begründung von Vorschlägen zur Anpassung des Regelwerks an den allgemeinen Wandel der Sprache.


Der Rat für deutsche Rechtschreibung tritt mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung zusammen.

Sitzungsort ist in der Regel das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache in Mannheim, an dem die Geschäftsstelle des Rats für deutsche Rechtschreibung eingerichtet ist.


Der Rat hat am 26.03.2021 folgende Empfehlungen veröffentlicht:


Schweiz


Für die Schweiz gilt der Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren in deutschsprachigen Texten des Bundes. Dort drin steht zum Thema Geschlechtergerechte Sprache folgendes:




Und richtig wäre, liebe Medien:

Sparschreibungen dürfen nicht zu grammatisch falschen Formen führen. Insbesondere muss vor dem Schrägstrich immer eine vollständige Wortform stehen:
nicht: Ärzt/-in (Die männliche Form lautet Arzt und nicht Ärzt.)
sondern: Arzt/Ärztin

Auch wenn letzteres nur für Behörden zwingend gilt, ist alles andere halt trotzdem kein richtiges Deutsch.




Diese Thematik erfüllt und dient: SDGs 5, 10 und 16

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