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Beitrag: Blog2_Post

Alles Reichsbürger!

Aktualisiert: 9. Dez. 2022

Mir bleibt die Spucke weg!


Ich gebe es zu: Ich habe seit langem gegen «Reichsbürger» gewettert, doch nun bin ich seit Stunden tatsächlich sehr irritiert.

Ich bin natürlich wie immer so ehrlich, und gebe es zu, wenn ich mich geirrt habe. Aber ich denke auch nicht, dass folgende Fakten der Masse bekannt sind, bis jetzt hat mir das auch kein Erwähnter gezeigt. Ich kam eher per Zufall darauf, durch eine andere Recherche. Aber was für eine Koinzidenz, dass ich das genau am Tag entdecke, an welchem 25 Reichsbürger um Heinrich XIII. Prinz Reuß von 3000 Polizisten und noch viel mehr Journalisten verknackt wurde.


Wohlgemerkt, bitte: Differenzieren ist und bleibt wichtig. Deswegen sage ich nicht, dass aller Schmarren von erwähnter Seite stimmt.

Aber die vorliegenden Papiere sind echt, das habe ich jetzt minutiös nachgeprüft und wieder und wieder gelesen. Und zufälligerweise genau an dem Tag, an welchem 25 sogenannte Reichsbürger um Prinz Heinrich XIII. verhaftet wurden...



Folgendes, verkürzt:


2015 Will DIE LINKE, unter anderem mit Sarah Wagenknecht vom Bundestag wissen, warum Deutschland nicht das 70-jährige Jubiläum des Potsdamer Abkommens feiert.


Da nicht alle wissen, was das Potsdamer Abkommen war, hier ein kleiner, auch vereinfachter Exkurs:


Geschichte: 1945

1945 fassten die Hauptsiegermächte (UDSSR, USA, GB) Beschlüsse, wie es mit DE weitergehen sollte, Regeln für die Entmilitarisierung, Entnazifizierung, neue geographische Einteilung von DE (BRD und DDR), und dass sie als Besatzer die Verantwortung für DE übernehmen usw. Sie sagten aber auch zum Beispiel, dass die Deutschen selbst demokratische Parteien und Gewerkschaften gründen dürfen, und mehr. Es war kein Vertrag, sondern häufig sprechen Völkerrechtler von Beschlüssen.


1990: 2+4 Vertrag

Das lief dann mehr oder weniger bis 1990, bis zum sogenannten 2+4 Vertrag. (BRD+DDR und UDSSR, USA, GB, FR), der die Deutsche Wiedervereinigung ebnete und DE wieder Selbstverantwortung gab, sozusagen. Doch darum geht es hier nicht.


2015: Frage

Und nach 70 Jahren will die Linke in einer kleinen Anfrage an den Bundestag unter anderem wissen, wieso es eigentlich keine Feiern zu diesem 70-jährigen Jubiläum gebe.


Antwort

Und jetzt der Hammer: Wisst ihr, was die antworten? Zitat:


Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist
(BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155). Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/3744 vom 6. Dezember 2006 verwiesen.)

Ich wiederhole: Das BVG hat festgestellt, dass das Deutsche Reich als Rechtssubjekt nicht untergegangen ist und die BRD nicht sein Nachfolger, sondern damit identisch ist.



Wikipedia

Gott sei Dank fand ich noch einen Wikipedialink, der das Ganze recht genau erklärt.


Es gibt verschiedene Theorien, jedoch im Prinzip gingen die BRD - im Gegensatz zur DDR - und auch die meisten anderen Staaten von einer Fortsetzung des Deutschen Reiches aus. Auch das Grundgesetz ging vom Fortbestand aus.


Nach der Drei-Elemente-Lehre gehört zu einem Staat

ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und die Staatsgewalt. Da das Staatsgebiet und das Staatsvolk zwar auf die BRD-Grenzen verkleinert, aber immer noch da war, galt es nur zu diskutieren, ob die Staatsgewalt von den Besatzungsmächten zerstört worden war.

Jedoch die Regierung hatte sich ja nicht ergeben und ihre Macht aus freien Stücken auf die Alliierten übertragen, sondern nur die Wehrmacht hatte kapituliert.


Mit dieser Argumentation mussten die Besatzer deshalb der später neu gebildeten deutschen Regierung die Staatsgewalt gar nicht zurückgeben, denn eben: Die deutsche Staatsmacht hatte sie gar nicht übertragen, sondern sie wurden durch fremdes Recht okkupiert und einfach an der Ausübung gehindert.


Definitionen


Staatsgewalt, in der Verfassungslehre auch Staatsmacht, bezeichnet die Ausübung hoheitlicherMacht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, besonders Polizei und Armee), Parlament und Gerichte in Form von Hoheitsakten.

Staatsgewalt im Sinne des Völkerrechts ist das souveräne Recht zur Ausübung von Gewalt gegen Menschen und Sachen und schließt die Personalhoheit über die eigenen Staatsangehörigen wie auch die Gebietshoheit gegenüber Menschen und Sachen innerhalb des Staatsgebietes mit ein.


Deutsches Reich


Deutsches Reich war (erstaunlicherweise) der Name des Nationalstaates zwischen 1871 und 1945. Anfänglich nicht deckungsgleich wurde der Name nach einiger Zeit auch die staatsrechtliche Bezeichnung von Deutschland. Danach wurde ja der Westen BRD oder Deutschland genannt, jedoch das sogenannte Deutsche Reich wurde nie aufgelöst: Es wurde einfach nach einigen Jahren nach dem Krieg anders benannt, weil es einen aggressiven Charakter für die umliegenden Völker habe, und hatte nicht die volle Kontrolle über das ganze Staatsgebiet. Aber all das tangierte die Eigenschaft als Völkerrechtssubjekt nicht. Für alle war klar, dass die BRD das Deutsche reich war. Die DDR nicht, die erhielt ja eine eigene Verfassung.



2+4Vertrag: Von der Leine gelassen


1990 wurde der 2+4 Vertrag unterschrieben und als schliesslich Moskau 1991 auch noch ratifizierte, war der rechtliche Rahmen für die Wiedervereinigung gelegt. Die DDR wurde aufgelöst und gliederte sich in die BRD ein, welche wie gesagt immer schon als Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich fortbestanden hatte, nur unter anderem Namen. Die Staatsgewalt wäre vorhanden gewesen, nur konnte sie bis dann nicht frei ausgeübt werden, salopp erklärt. Folglich musste in der BRD nach dem Krieg auch keine neue Verfassung geschrieben werden, sondern es genügte für die Zeit nach dem Krieg ein provisorisches Grundgesetz für die neue Situation.

Auch bei der Wiedervereinigung brauchte es keine neue Verfassung,

denn die DDR gehörte ja sowieso zum Staatsgebiet, die Leute sowieso zum Staatsvolk, nur wie gesagt die Staatsgewalt konnte vorher nicht souverän ausgeübt werden.


Die Regierung in der BRD wurde auch nach dem Krieg nach wie vor demokratisch gewählt, war einfach nicht zuoberst, (ich nehme schon an, dass die USA und die anderen 3 Hauptsiegermächte von Anfang an mitsteuerten, wer gewählt wurde), doch spätestens seit 1991 ist der Souverän, die Verantwortung wieder bei der deutschen Staatsmacht, in Deutschland, welches bis heute als Völkerrechtliches Subjekt als identisch mit dem Deutschen Reich angesehen wird. Es ist also nie untergegangen, laut Bundesregierung und der Judikative. (Historiker sehen das anders, aber es wurde von den Juristen einfach so entschieden.)


Das ist jetzt aber noch weniger Grund für "Reichsbürgerargumente", die zum Beispiel besagen, die Regierung sei nicht legitimiert. Im Gegenteil.


Die Staatsmacht ist genau so legitimiert, rechtlich demokratisch konstituiert, wie von Anfang an, das Staatsvolk und das Staatsgebiet ausser an der polnischen Grenze wieder da, der Souverän wieder hergestellt.

Rechtlich, national und international, herrscht längst Konsens, dass das Deutsche Reich als Rechtsobjekt identisch mit Deutschland ist. International müsste nicht einmal sein, übrigens, sondern das konstituieren die drei Elemente.


Also wären eigentlich alle seit 1871 immer noch Reichsbürger, würde man den alten Namen noch benutzen. Oder seit der Weimarer Verfassung.

Es hätte sowieso nur völkerrechtliche Konsequenzen. für den Menschen ändert sich nichts.

Wer es genauer wissen will, der schaue hier - ich versuchte es so gut wie möglich zu vereinfachen:





Quellen:

Hier die Quellen, direkt vom Server des Deutschen Bundestags.

Hier die erwähnte kleine Anfrage:


In der verweisen sie auf dieses Dokument.

Die anfänglich erstaunliche Antwort ist hier ganz am Schluss:



Screenshots

Hier eine der Fragen daraus:

Hier die zitierte Antwort:



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