Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Die EU hat der Firma Cricket One Co. Ltd (Vietnam) die Genehmigung erteilt, Acheta domesticus (Hausgrillen) in Backwaren, Teigwaren und anderen Produkten "für die allgemeine Bevölkerung" beizumischen. Die Zulassung beginnt am 24. Januar 2023.

Quelle: Screenshot Verordnung
Amtsblatt der Europäischen Union, DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/5 DER KOMMISSION vom 3. Januar 2023.
Kennzeichnungsvorschriften:
Die Bezeichnung des neuartigen Lebensmittels, die in der Kennzeichnung des jeweiligen Lebensmittels anzugeben ist, lautet "Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)". Die Kennzeichnung der Lebensmittel, die teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) enthalten, muss mit dem Hinweis versehen sein, dass diese Zutat bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.
Dieser Hinweis muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.
Das bedeutet aber auch, dass die Menschen die Inhaltsstoffe in Zukunft ganz genau studieren sollten und eigenverantwortlich prüfen müssen, ob sie darauf allergisch reagieren könnten. Ebenfalls kann das Substrat das an die Insekten verfüttert wird zu allergischen Reaktionen führen.
Beschreibung/Definition:
Bei dem neuartigen Lebensmittel handelt es sich um teilweise entfettetes Pulver aus ganzem Acheta domesticus (Hausgrille), gewonnen nach einer Abfolge von Schritten, darunter eine 24-stündige Futterkarenz, damit die Insekten ihren Darminhalt abgeben können, das Abtöten der Insekten durch Gefrieren, Waschen, Hitzebehandlung, Trocknung, Ölextraktion (mechanische Extrusion) und Mahlen.
Folgende Produkte "für die allgemeine Bevölkerung" können demnächst mit beigemengten Hausgrillen (Acheta domesticus) in den Verkauf gelangen und damit auch auf Ihrem Teller landen:
Mehrkornbrot
Mehrkornbrötchen
Crackern und Brotstangen
Getreideriegeln
Trockene Vormischungen für Bakcwaren
Kekse
trockene gefüllte und ungefüllte Teigwarenerzeugnisse
Soßen
verarbeitete Kartoffelerzeugnisse
Gerichte auf Basis von Leguminosen und Gemüse
Pizza
Allgemeine Erzeugnisse aus Teigwaren und Molkenpulver
Fleischanalogen (vegetarische Fleischalternativen)
Suppen und Suppenkonzentraten, Suppenpulver
Snacks auf Maismehlbasis
Bierähnliche Getränken
Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten
Snacks (außer Chips) sowie Fleischzubereitungen
Die Firma Cricket One Co. Ltd. agiert natürlich zu Ihrem Wohlbefinden getreu der Agenda 2030 und deren SDGs.

Quelle: Homepage Cricket One Co. Ltd
Wissenswertes:
In der EU benötigen Insekten (und Insektenteile), die als Lebensmittel verkauft werden, eine Zulassung nach der Novel-Food-Verordnung.
Bisher wurden unter anderem Zulassungsanträge gestellt für:
Europäische Wanderheuschrecke: im November 2021 als Lebensmittel in der EU zugelassen
Mehlwürmer (Larven des Mehlkäfers): im Mai 2021 als Lebensmittel in der EU zugelassen
Bufallowurm (Larve des Glänzendschwarzen Getreideschimmelkäfers), ganz oder gemahlen
Tropische Hausgrille, getrocknet Honigbienendrohnenbrut (männliche Larve der Honigbiene)
Larve der schwarzen Soldatenfliege Hermetia illucens
Einen guten Appetit.
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