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Beitrag: Blog2_Post

Bürokratur!

Um in Hellvetien in manchen Berufen arbeiten zu wollen, braucht man ja mittlerweile einen «Sonderprivatauszug aus dem Strafregister». Ja, ok, da haben Wir doch Verständnis.

Dazu genügt aber mittlerweile nicht mehr, dass man den einfach einholen kann.



Nein, dazu braucht es heutzutage einen «Antrag des Arbeitgebers auf einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister». Aber Arbeitgeber hat man ja eben noch nicht, darum braucht man ja den Auszug!

Aber gut, Unser zukünftiger Arbeitgeber hat das mal ausgefüllt und Uns weitergeschickt.

Das Gute ist, er kann das Gesuch elektronisch ausfüllen und dem Arbeitnehmer, also Uns, dann auch elektronisch signiert schicken. Der Arbeitnehmer, also Wir, muss es dann weiterverarbeiten. Es ist komplex.

Denn dazu muss man den elektronisch ausgefüllten «Antrag des zukünftigen Arbeitgebers auf einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister» und seinen eigenen elektronisch ausgefüllten «Antrag auf einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einer Privatperson» und den Pass, den man zuvor sowohl beim «Antrag des zukünftigen Arbeitgebers auf einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister» als auch bei seinem erst durch den «Antrag des zukünftigen Arbeitgebers auf einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister» ausfüllbaren «Antrag auf einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister einer Privatperson» einreichen musste, kopieren und einreichen. Elektronisch, alles. Vorbildlich. Doch wer denkt, damit wäre es getan: Den muss man dann trotzdem ausdrucken, zusammen mit den Antrag des Arbeitgebers und der Kopie des eigenen Passes, und dem Schweizerischen Strafregister, Dienst für Auszüge an Privatpersonen Bundesrain 20 in Bern schicken. Dann bekommt man eventuell den elektronisch signierten «Sonderprivatauszug aus dem Strafregister», den man dem zukünftigen Arbeitgeber weiterbrieftauben muss.

Das kostet dann 17 Fr., dafür, dass man selbst und der zukünftige Arbeitgeber all diese Hoheitspapiere bestellen und ausfüllen musste. Und eine Briefmarke im Wert von 1..- (Und noch nicht einmal vorher weiss, ob man denn nun straffällig war oder nicht. Ist da Falschparken drin? OMG!)

Werden wohl auf das Basler Tüübli als Briefmarke verzichten.

PS: Unser Bürokratur hassendes Haupt würde natürlich aufbegehren und nach geschickteren Lösungen suchen, doch das kostet ja in Bern dann wieder teure Arbeitsplätze und dann kommen sie wieder mit der eindeutigen elektronischen ID, dabei würde eine Passkopie ja schon genügen. Doch Wir geben es langsam auf, sind ja in Hellvetien. In anderen Ländern könnte man einfach einen Apparatschik bestechen und je nachdem hätte man den Antrag dann morgen.

Doch hier muss man einen Tag lang ausfüllen und die Bestechungsgelder direkt im Voraus elektronisch überweisen, kann sie aber wahrscheinlich dann von den elektronisch ausgefüllten Steuern abziehen, die man ja auch wieder ausdrucken und einsenden muss. Oder darf man nur irgendeinen Prozentsatz davon abziehen? Was wissen Wir schon, dazu braucht es wieder einen Antrag auf einen Treuhänder, wahrscheinlich.

Sollen sie doch mal beweisen, dass sie der Staat sind und wirklich Zugriff auf dieses Strafregister haben. Und die Antragsstelle überprüft ist. Wir haben hier ein bisschen verkürzt, sonst wird es wirklich viel zu komplex. Aber einfach in gleicher Weise. Sie können einen Antrag in Max!ko stellen. 30Fr. im Minimum. Für Berner 110.-. Einen Antrag auf einen Antrag, damit sie beweisen dürfen, dass sie noch nicht straffällig geworden sind. Ihre Briefmarken werden jedoch natürlich in Max!ko nicht gültig sein. Aber da können sie auch einen Antrag stellen, dann, wenn sie wollen. Mit Schmiergeld, natürlich, sonst läuft da gar nix. Ja, wie soll man sonst überhaupt wissen, dass das nicht einfach irgendwelche dahergelaufenen Wegelagerer sind? Pah, sollen einen Antrag bei Uns stellen. Sonst macht Max nix.

PPS: Haben es natürlich trotzdem getan. Aber nur für Unsere Truppe, die brauchen einen vernünftigen Kaiser.

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